HeySkipper
mtosch Webentwicklung UG (haftungsbeschränkt)
Pflugstraße 8, 10115 Berlin
Eingetragen im HRB Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter 186000 B
I. Pflichten des Vermieters
1. Tauglichkeit des Bootes
Dem Mieter wird vom Vermieter ein Verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot
inklusive des vorgeschrieben Zubehör zum Gebrauch überlassen.
2. Wartung, Ausfall, Reinigung
Die vom Vermieter bereitgestellten Boote werden regelmäßig gewartet. Beim Ausfall eines
Bootes haftet der Vermieter nicht für hierdurch entstandene Schäden des Mieters. Die Boote
werden im gereinigten Zustand übergeben. Ebenso müssen die Boote nach Mietende zurückgegeben
werden. Wird das Boot übermäßig verschmutzt nach Mietablauf zurückgegeben, muss der Mieter
die Kosten von min. 30,- € für die Reinigung übernehmen. Die 30,- € müssen vor
der Übernahme des Bootes als Kaution in bar hinterlegt werden.
II. Pflichten des Mieters
1. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters in
seiner aktuellen Fassung. Der Mietpreis wird im voraus bei Fahrtantritt entrichtet.
2. Fahrer
Das Boot darf nur vom Mieter oder unter dessen Aufsicht geführt werden. Der Mieter
verantwortet das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes. Die dem Mieter
begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen
berechtigten Fahrers.
3. Sorgsamkeitspflicht
Mieter haben das Boot pflegsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und
technischen Regeln zu beachten sowie das Boot ordnungsgemäß zu sichern. Die Fahrt in
Wassertiefen größer als ein Meter ist zu beachten. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, die
vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände des jeweiligen Bootes vor Abfahrt auf
Vollständigkeit zu prüfen. Fehlen vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände an Bord nach
Abfahrt haftet der Mieter hierfür allein.
4. Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt, das Boot zu motorsportlichen Veranstaltungen, Demonstrationen,
zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu sonstigen
rechtwidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts sind, zu benutzen.
5. Anzeigepflicht
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei der Rückgabe des Bootes
über die Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der
Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige
Zeugen sowie die amtlichen Kennzeihen der beteiligten Boote enthalten. Der Mieter hat nach
dem Unfall die Polizei zu verständigen soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen
Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden
können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand oder Entwendungsschäden
sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
6. Bootsrückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Boot bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten
Ort zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit geschehen. Wird der
Rückgabezeitpunkt überschritten, ist der Mieter unbeschadet weiterer Haftung verpflichtet,
für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung in Höhe des Mietpreises jeder
angefangenen bzw. vollendeten zusätzlichen Fahrstunde und einer Handlingpauschale von 15,- €
zu zahlen.
III. Haftung des Vermieters
Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
IV. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach dem allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Boot beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten, wie Sach- verständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfall und Selbstbeteiligung. Wird das Boot durch Brand, Explosion oder Entwendung beschädigt, beschränkt sich die Haftung des Mieters hinsichtlich des Bootes auf den Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung, sofern die Beschädigung nicht aus grobem Verschulden herbeigeführt oder gegen die Anzeigepflicht gemäß Nr. II 5 dieser Bedingung verstoßen hat. Der Mieter haftet für Schäden am Boot und für die Schadensnebenkosten voll, wenn er den Schaden durch grobes Verschulden herbeigeführt hat, er Unfallflucht begannen hat oder der Schaden bei Alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Der Mieter haftet für Schäden ferner voll, wenn er gegen die Obliegenheiten der Führungsberechtigung oder der Anzeigepflicht verstoßen hat, oder die Verletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ebenfalls haftet der Mieter für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden, auch bei Haftungsbeschränkung. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zu Höhe einer Tagesmiete je Tag an dem das beschädigte Fahrzeug des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht.
V. Kaution / Versicherung
Als Kaution muss der Personal-Ausweis oder die Kreditkarte oder die Summe der Selbstbesteiligung in bar hinterlegt werden. Wenn nicht anders gebucht, haftet der Mieter inkl. Kaskoversicherung mit einer Selbsbeteiligung von max. 2.000 € im Schadensfall. Optional kann der Mieter eine Bootskaskoversicherung für die Dauer der Miete des Bootes abschließen. Hierdurch haftet der Mieter für Schäden am Boot nur bis 300,- Euro maximal je Schaden. Ausgeschlossen von dieser Kaskoversicherung sind vorsätzlich verursachte Schäden, grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden die durch einen anderen als dem vereinbarten Mietzweck erfolgte Nutzung entstanden sind (zum Beispiel gewerbliche Nutzung, Demonstrationsteilnahme, motorsportliche Veranstaltung).
VI. Stornierung durch den Mieter
Bei Buchung zahlen Sie bitte die errechnete Reservierungsgebühr in Höhe von 25% des Mietpreises. Die Höhe der Anzahlung kann je nach Anbieter abweichen. Stornieren Sie Ihre Buchung später wird keine Reservierungsgebühr erstattet. Bei Stornierung unter 24 Std. ist der komplette Mietpreis + ggf. Catering und Skipper, also alle gebuchten Zusatzoptionen, zu zahlen. Bei telefonischer Buchung oder Umbuchung können etwaige kosten entstehen.
VII. Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies kann nur schriftlich abgedungen werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der Unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Wir sind verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de, teilzunehmen.
Gerichtstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
Berlin, April 2019